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Baufinanzierung ist voller Fachbegriffe, die Banken wie selbstverständlich benutzen. Hier übersetzen wir sie – verständlich, mit echten Beispielen und ohne Verkaufsdruck.

Der Beleihungsauslauf zeigt, wie hoch dein Darlehen im Verhältnis zum Beleihungswert der Immobilie ist. Je niedriger der Beleihungsauslauf, desto geringer das Risiko aus Bankensicht – und desto besser können die Konditionen ausfallen. Wichtig: Der Beleihungswert ist nicht automatisch der Kaufpreis, jede Bank kann dieselbe Immobilie unterschiedlich bewerten.

Berechnung: Darlehensbetrag ÷ Beleihungswert × 100 = Beleihungsauslauf. Beispiel: Beleihungswert 400.000 €, Darlehen 320.000 € → Beleihungsauslauf 80 %. Banken ordnen Finanzierungen anhand dieses Werts Risikostufen zu, häufig an Grenzen wie 60 %, 80 % oder 90 %.

Merksatz: Nicht nur Kaufpreis und Darlehenshöhe entscheiden über deinen Zinssatz – sondern auch, welchen Wert die jeweilige Bank deiner Immobilie beimisst.

Weil Banken den Wert einer Immobilie nicht identisch ermitteln – Lage, Zustand, Bewertungsverfahren und Sicherheitsabschläge unterscheiden sich. Eine Immobilie für 500.000 € kann bei Bank A mit 450.000 € und bei Bank B mit nur 420.000 € Beleihungswert angesetzt werden – bei gleichem Darlehensbetrag entsteht so ein unterschiedlicher Beleihungsauslauf und möglicherweise ein unterschiedlicher Zinssatz.

Eigenleistungen beim Bau oder bei einer Sanierung – etwa selbst gestrichen oder Böden verlegt – können Banken teilweise wie Eigenkapital anerkennen, obwohl kein Geld auf deinem Konto vorhanden sein muss. Wie viel anerkannt wird, hängt von Bank, Arbeitsumfang und deinen handwerklichen Fähigkeiten ab.

Angesetzt wird in der Regel nur der eingesparte Arbeitslohn, nicht die Materialkosten. Beispiel: Von 30.000 € Renovierungskosten entfallen 18.000 € auf Arbeitsleistung – erkennt die Bank die Eigenleistung an, können diese 18.000 € als Eigenkapital gelten. Banken unterscheiden sich stark in der Anerkennung, besonders bei Elektro-, Heizungs- oder Sanitärarbeiten.

Merksatz: Mit der Muskelhypothek ersetzt du einen Teil des Eigenkapitals durch eigene Arbeit – aber nur in dem Umfang, den die Bank auch tatsächlich anerkennt.

Der Sollzins ist der reine Zinssatz für das geliehene Geld. Der Effektivzins berücksichtigt zusätzlich bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Kosten und eignet sich deshalb besser zum Vergleich verschiedener Baufinanzierungen. Wichtig: Auch der Effektivzins enthält nicht automatisch alle Kosten einer Finanzierung.

Welche Kosten einzurechnen sind, regelt die Preisangabenverordnung (PAngV) – Banken haben hier keinen Spielraum, dürfen aber auch nicht alle denkbaren Kosten einrechnen müssen. Bereitstellungszinsen, Auszahlungskosten oder freiwillige Zusatzleistungen können deshalb trotz identischem Effektivzins zu unterschiedlichen tatsächlichen Kosten führen. Für einen vollständigen Vergleich zählen zusätzlich zinsfreie Bereitstellungszeit, Sondertilgungen, Tilgungssatzwechsel und Auszahlungsbedingungen.

Merksatz: Der Effektivzins ist die bessere Vergleichszahl – aber nicht automatisch der vollständige Preis deiner Baufinanzierung.

Ja. Bei einem Darlehen mit festem Sollzins kannst du nach § 489 BGB zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung kündigen – auch bei ursprünglich 15, 20 oder 30 Jahren Zinsbindung. Kündigungsfrist: sechs Monate, ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

Wichtig: Die zehn Jahre beginnen mit der vollständigen Auszahlung, nicht mit der Vertragsunterschrift – bei mehreren Auszahlungsraten kann sich der Zeitpunkt entsprechend verschieben. Das Recht gilt unabhängig von der vereinbarten Zinsbindungslänge und darf vertraglich weder ausgeschlossen noch erschwert werden. Ein früherer Ausstieg vor Ablauf der zehn Jahre ist nur bei berechtigtem Interesse möglich (z. B. Immobilienverkauf) – dann kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Merksatz: Eine lange Zinsbindung sichert deinen Zinssatz langfristig – bindet dich aber wegen § 489 BGB nicht zwingend genauso lange an die Bank.

Wer das Verlängerungsangebot der eigenen Bank ungeprüft annimmt, tappt in die Hausbank-Falle: Das erste Angebot ist nicht automatisch das günstigste. Schon wenige Zehntelprozent Unterschied können bei hoher Restschuld mehrere Tausend Euro ausmachen.

Beispiel: Bei 300.000 € Restschuld bedeuten 0,21 Prozentpunkte weniger Zins über zehn Jahre rund 7.000 € weniger gezahlte Zinsen und 7.000 € niedrigere Restschuld – bei identischer Monatsrate. Ein Vergleich betrachtet dabei nicht nur Soll- und Effektivzins, sondern auch Zinsbindungsdauer, Tilgung, Sondertilgungsmöglichkeiten und Kosten eines Bankwechsels.

Merksatz: Deine Hausbank kennt deine Finanzierung bereits – ein unabhängiger Vergleich zeigt, ob ihr Angebot wirklich gut ist.

Nein. Ein Vergleich bedeutet nicht automatisch einen Wechsel – macht die Hausbank nach dem Vergleich ein konkurrenzfähiges Angebot, kann die Finanzierung dort bleiben. Der Unterschied: Die Entscheidung fällt nach einem Vergleich, nicht allein auf Basis des Hausbank-Angebots. Ein besseres Vergleichsangebot ist zusätzlich eine Verhandlungsgrundlage gegenüber der eigenen Bank.

Frühzeitig – nicht erst wenige Wochen vor Ablauf der Zinsbindung. Je nach Vorlauf lassen sich neben der normalen Prolongation auch Angebote anderer Banken oder ein Forward-Darlehen gegenüberstellen.

Entscheidend ist, ob das Geld zurückgezahlt werden muss. Eine echte Schenkung kann als Eigenkapital in die Finanzierung einfließen; ein Familiendarlehen bleibt eine Rückzahlungsverpflichtung, die die Bank in der Haushaltsrechnung berücksichtigt. Wichtig: Beides muss gegenüber der Bank eindeutig und nachvollziehbar deklariert sein – informelle "zahl's zurück, wenn du willst"-Absprachen sind steuerlich angreifbar und verschlechtern die Haushaltsrechnung, wenn sie faktisch als Rückzahlungspflicht bestehen.

Beispiel: 50.000 € als echte Schenkung stärken das Eigenkapital dauerhaft und können den Beleihungsauslauf senken. Dieselben 50.000 € mit einer stillen Rückzahlungsabrede sind wirtschaftlich eine zusätzliche Verbindlichkeit, keine Eigenkapitalstärkung.

Nicht automatisch. Es gelten persönliche Freibeträge – aktuell 400.000 € je Elternteil an ein Kind, 500.000 € zwischen Ehegatten/Lebenspartnern. Mehrere Zuwendungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet. Eine Schenkung kann auch bei nicht überschrittenem Freibetrag anzeigepflichtig sein: § 30 ErbStG sieht eine Anzeige beim Finanzamt innerhalb von drei Monaten vor (Ausnahme: notariell/gerichtlich beurkundete Schenkungen). Auch ein zinsloses oder deutlich unter Marktzins vergebenes Familiendarlehen kann steuerlich als Zuwendung gewertet werden – ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt von Höhe, Verwandtschaftsgrad und Freibetrag ab.

Ein qualifizierter Energieberater analysiert das Gebäude und erstellt meist einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Das BAFA fördert 50 % des Beratungshonorars, maximal 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 850 € (größere Wohngebäude). Wichtig: Die Förderung der Beratung und die Förderung der späteren Sanierungsmaßnahme sind zwei getrennte Verfahren – ein geförderter Sanierungsfahrplan bedeutet nicht automatisch eine geförderte Sanierung.

Der Förderantrag für eine Einzelmaßnahme muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden; seit 2024 ist dafür bei Antragstellung meist bereits ein bedingter Liefer-/Leistungsvertrag nötig. Ein vorhandener iSFP kann für bestimmte Einzelmaßnahmen einen zusätzlichen Förderbonus von 5 Prozentpunkten bringen (gilt nicht pauschal, z. B. nicht für Heizungstausch). Das Fördergeld wird erst nach Umsetzung und Prüfung ausgezahlt – die Maßnahme muss zunächst vorfinanziert werden.

Pauschal "steuerfrei" wäre hier ungenau. Die steuerliche Behandlung hängt von Nutzung und konkreter Förderung ab: Wer für eine energetische Maßnahme öffentliche Zuschüsse oder geförderte Darlehen nutzt, kann für dieselbe Maßnahme nicht zusätzlich die Steuerermäßigung nach § 35c EStG beanspruchen. Eine geförderte Energieberatung allein verhindert die spätere steuerliche Förderung einer nicht anderweitig geförderten Sanierung nicht.

Ja, 4.000 € Haushaltsnettoeinkommen können für eine Baufinanzierung ausreichen. Entscheidend sind zusätzlich Eigenkapital, laufende Ausgaben, bestehende Kredite und Haushaltsgröße. Als grobe Orientierung kann eine monatliche Kreditrate von etwa 1.400 bis 1.700 € darstellbar sein – jede Bank berechnet die Grenze unterschiedlich.

Beispielrechnung: Bei 4,3 % Sollzins und 2 % anfänglicher Tilgung (6,3 % Annuität) ergibt eine Monatsrate von 1.500 € ein Darlehen von rund 286.000 €, bei 1.700 € rund 324.000 €. Vorhandenes Eigenkapital erweitert den möglichen Kaufpreis zusätzlich – muss aber zunächst die Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, ggf. Makler) decken. Eine häufig genannte Faustregel begrenzt die Kreditrate auf etwa 35–40 % des Haushaltsnettoeinkommens – das ist keine feste Bankenregel, sondern eine grobe Orientierung.

Merksatz: Entscheidend ist nicht, was du verdienst, sondern was nach allen Kosten dauerhaft übrig bleibt – und wie die jeweilige Bank diesen Überschuss bewertet.

Etwa 2.500 bis 3.000 € Haushaltsnettoeinkommen können ausreichen – eine feste Grenze gibt es nicht. Bei aktuellen Bauzinsen von grob 3,6 bis gut 4 % und 2 % Tilgung liegt die Monatsrate bei etwa 950 bis 1.050 €.

Beispiel: 200.000 € Darlehen, 4,00 % Sollzins, 2 % Tilgung (6 % Annuität) ergeben rund 1.000 € Monatsrate. Bei 2.500 € Nettoeinkommen blieben danach 1.500 € für Lebenshaltung, Versicherung und Immobilienkosten – für eine alleinstehende Person ohne weitere Kredite oft darstellbar, für eine Familie mit Kindern und Autokredit oft zu knapp. Banken unterscheiden sich stark in ihrer Haushaltsrechnung, weshalb dieselbe Konstellation bei einer Bank finanzierbar ist und bei einer anderen nicht.

Merksatz: Entscheidend ist nicht eine pauschale Einkommensgrenze, sondern was nach allen Ausgaben übrig bleibt – und wie die jeweilige Bank das bewertet.

Bei heutigen Bauzinsen und 2 % anfänglicher Tilgung liegt die rechnerische Laufzeit bei etwa 28 Jahren, bei 3 % Tilgung bei rund 22 Jahren. Entscheidend sind Zinssatz, Rate, Tilgung und Sondertilgungen.

Beispiel bei 3,75 % Sollzins: 2 % Tilgung → ca. 1.438 €/Monat, ca. 28 Jahre; 3 % Tilgung → ca. 1.688 €/Monat, ca. 22 Jahre. Rund 250 € mehr Monatsrate verkürzen die Laufzeit hier um über sechs Jahre. Wichtig: Die Zinsbindung (z. B. 10 Jahre) legt nur fest, wie lange der Zinssatz gilt – nicht, wann der Kredit abbezahlt ist.

Merksatz: Entscheidend ist nicht nur, welche Rate du heute zahlen kannst, sondern wie lange du sie zahlen möchtest.

Meist ist die Finanzierung dann noch nicht abbezahlt. Endet die Zinsbindung, bleibt eine Restschuld, für die eine Anschlussfinanzierung nötig ist – bei der bisherigen Bank (Prolongation) oder bei einer anderen Bank.

Beispiel: 300.000 € Darlehen, 3,75 % Sollzins, 2 % Tilgung → Restschuld nach 10 Jahren ca. 228.000 €. Die neue Monatsrate hängt stark vom dann geltenden Zins ab: bei 3 % ca. 950 €, bei 5 % ca. 1.330 €, bei 6 % ca. 1.520 €. Ein Bankwechsel ist meist unkomplizierter als erwartet – die bestehende Grundschuld wird in der Regel abgetreten, nicht neu eingetragen.

Merksatz: Nach zehn Jahren endet häufig nur der alte Zinssatz – nicht der Kredit.

2 bis 3 % anfängliche Tilgung sind für viele Finanzierungen eine sinnvolle Größenordnung. Wichtiger als die exakte Prozentzahl ist, dass die Rate dauerhaft bezahlbar bleibt und die Restschuld am Ende der Zinsbindung zur eigenen Lebensplanung passt.

Beispiel bei 300.000 € Darlehen, 3,75 % Sollzins: 1 % Tilgung → ca. 1.188 €/Monat, ca. 42 Jahre Laufzeit; 2 % → ca. 1.438 €/Monat, ca. 28 Jahre; 3 % → ca. 1.688 €/Monat, ca. 22 Jahre. Sondertilgungen und Tilgungssatzwechsel schaffen Flexibilität für spätere Einkommensänderungen.

Merksatz: 2–3 % Tilgung sind eine gute Orientierung – sinnvoll ist die Tilgung, bei der Rate, Restschuld, Laufzeit und finanzielle Reserve zusammenpassen.

Eine pauschale Zahl gibt es nicht. Unter 90 % Beleihungsauslauf werden Konditionen häufig deutlich interessanter; bei 80 %, 70 % oder 60 % können weitere Zinsvorteile entstehen. Für Kapitalanleger ist der niedrigste Zins aber nicht automatisch die wirtschaftlich beste Lösung – zu viel eingesetztes Eigenkapital reduziert Liquidität und Hebelwirkung.

Faustformel für eine 90-%-Finanzierung im Saarland: Eigenkapital ÷ 18,5 × 100 = möglicher Kaufpreis ohne Makler; Eigenkapital ÷ 22 × 100 mit ca. 3,57 % Käufercourtage. Beispiel: 100.000 € Eigenkapital → ca. 540.500 € Kaufpreis ohne Makler, ca. 454.500 € mit Makler.

Nicht unbedingt. Mehr Eigenkapital verbessert Zins und Beleihungsauslauf, steht aber nicht mehr für die nächste Immobilie oder Liquiditätsreserven zur Verfügung. Geprüft wird deshalb nicht "möglichst viel Eigenkapital", sondern an welcher Grenze der Zinsvorteil den Kapitaleinsatz wirtschaftlich rechtfertigt.

Merksatz: Für Kapitalanleger ist nicht der niedrigste Zinssatz das Ziel, sondern der Eigenkapitaleinsatz, bei dem Zins, Cashflow, Liquidität und weiteres Wachstum zusammenpassen.

Ja. Ist in einer vorhandenen Immobilie ausreichend freier Wert vorhanden, lässt sich darüber Kapital beschaffen – nutzbar z. B. als Eigenkapital für den Kauf einer weiteren Immobilie. Das ist aufwendiger, als die Bestandsimmobilie einfach als Zusatzsicherheit zu verpfänden, hält Bestand und Neuerwerb aber sauber getrennt.

Beispiel: Bestandsimmobilie mit Marktwert 500.000 €, lastenfrei, Beleihungswert der Bank 400.000 €. Statt sie komplett als Zusatzsicherheit für eine neue 500.000-€-Finanzierung einzusetzen, lässt sich separat Kapital von z. B. 100.000 € beschaffen: Neue Immobilie 500.000 € – 100.000 € beschafftes Kapital = 400.000 € neue Finanzierung.

Merksatz: Eine lastenfreie Immobilie ist nicht nur Vermögen – sie kann auch neues Eigenkapital erzeugen, wenn sie gezielt beliehen statt unnötig als Sicherheit gebunden wird.

Meist nicht 100 % der Kaltmiete – häufig nur etwa 70–85 %, abhängig von Bank und internen Kreditrichtlinien. Eine gesetzlich feste Vorgabe gibt es nicht.

Beispiel: Bei 5.000 € monatlicher Kaltmiete bedeuten 85 % Anrechnung 4.250 €, bei 75 % nur 3.750 € – ein Unterschied von 500 € pro Monat in der Haushaltsrechnung, obwohl sich am tatsächlichen Einkommen nichts ändert.

Merksatz: Nicht nur die Miethöhe zählt, sondern wie viel davon die jeweilige Bank tatsächlich anerkennt.

Nicht automatisch. Eine Sondertilgung lohnt sich vor allem, wenn der eingesparte Kreditzins höher ist als die nach Steuern erzielbare Rendite bei vergleichbarem Risiko – und wenn danach noch ausreichend Liquiditätsreserve bleibt.

Beispiel: 20.000 € Sondertilgung bei 4 % Sollzins sparen ca. 800 €/Jahr – sicher. Eine alternative sichere Geldanlage mit 2 % brächte nur 400 €/Jahr: Hier spricht wirtschaftlich mehr für die Tilgung. Wichtig: Sondertilgung (vertraglich erlaubt, ohne Vorfälligkeitsentschädigung) und vollständige vorzeitige Ablösung während laufender Zinsbindung (nur bei berechtigtem Interesse) sind zwei verschiedene Dinge.

Merksatz: Schneller zurückzahlen ist nicht automatisch besser – entscheidend sind Zinsersparnis, Liquidität und Alternativen.

Hängt von Kreditzins, sicher erzielbarer Rendite und der eigenen Liquiditätsreserve ab. Höherer Kreditzins als sichere Anlagerendite spricht für Tilgung; niedriger Kreditzins und Bedarf an Reserve oder Investitionskapital sprechen für Sparen/Anlegen.

Beispiel: 20.000 € bei 4 % Kreditzins sparen durch Tilgung 800 €/Jahr sicher; eine sichere Geldanlage mit 2,5 % bringt nur 500 €/Jahr – hier überwiegt die Tilgung. Bei Kapitalanlegern kommt hinzu: Zinsen einer vermieteten Immobilie können steuerlich relevant sein, und freies Kapital wird oft für die nächste Immobilie benötigt.

Merksatz: Je höher der Kreditzins, desto interessanter die Sondertilgung. Je günstiger der Kredit und je wichtiger die Liquidität, desto eher lohnt es sich, das Geld zu behalten oder anderweitig einzusetzen.

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