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Scheidung & Immobilie

Eine Trennung muss nicht auch euer Vermögen zerstören.

Eure Situation gemeinsam analysieren
Jörg Hell
Jörg Hell
Geschäftsführer, Baufihelden

„Ich habe in über 30 Jahren viele Trennungen begleitet – und eins immer wieder gesehen: Wenn zwei Menschen, die sich einmal geliebt haben, im Streit alles zerstören wollen, verlieren am Ende oft beide. Das muss nicht sein.

Es gibt fast immer einen Weg, der beiden Seiten gerecht wird – manchmal sogar mit zwei Gewinnern.

Wir sind keine Scheidungsanwälte und mischen uns nicht in eure Streitigkeiten ein. Aber bevor eure Immobilie zum Streitpunkt vor Gericht wird, helfen wir, sie einvernehmlich und klug aufzuteilen – oft im Auftrag nur einer Partei, die einen fairen Weg sucht, den anderen auszuzahlen."

Drei Perspektiven, ein gemeinsames Ziel

Wenn eine Partnerschaft endet und eine gemeinsame Immobilie im Spiel ist, treffen drei Perspektiven aufeinander – und genau darin liegt die Chance auf eine gute Lösung, wenn man sie von Anfang an mitdenkt.

01

Wer die Immobilie behalten möchte

Braucht meist eine neue, tragfähige Finanzierung – oft mit nur noch einem statt zwei Einkommen. Das lässt sich fast immer durchrechnen und planen.

02

Wer ausgezahlt wird oder auf die Immobilie verzichtet

Braucht vor allem Klarheit: Wie viel ist der eigene Anteil tatsächlich wert, und wie sicher ist die Auszahlung wirklich? Auch dafür gibt es klare Wege.

03

Die Bank

Prüft unabhängig von eurer Einigung, ob die verbleibende Person die Finanzierung allein tragen kann.

Mehr dazu

Wichtig zu wissen: Auch wenn ihr euch einig seid und die neue Haushaltsrechnung solide aussieht, heißt das nicht automatisch, dass die Bank einer Schuldhaftentlassung (Entlassung aus der Mithaftung) zustimmt – das ist Ermessenssache der jeweiligen Bank, keine gesetzliche Pflicht. Manche Banken, insbesondere reine Direktbanken ohne persönlichen Berater vor Ort, lehnen das oftmals ab. Genau hier setzen wir an: Wir kennen die Unterschiede zwischen den Banken und finden den Weg, der zu eurer Situation passt.

Das Zuhause als Anker in stürmischer Zeit

Neben der finanziellen Seite gibt es eine zweite, oft unterschätzte Dimension: Kinder. Eine Trennung verändert für Kinder in kurzer Zeit sehr viel. Das Elternhaus – die vertraute Umgebung, das eigene Zimmer, die Nachbarschaft, die Schule um die Ecke – kann in dieser Phase einer der wichtigsten Anker sein, der Kindern Stabilität gibt, während sich alles andere verändert. Genau deshalb lohnt es sich, frühzeitig zu prüfen, ob und wie das Zuhause zumindest bei einem Elternteil erhalten bleiben kann.

Was du von uns erwarten kannst

Wir analysieren

Wir schauen uns eure Situation genau an – Immobilienwert, bestehende Finanzierung, Einkommen beider Seiten nach der Trennung.

Wir berücksichtigen deine Wünsche

Ob du die Immobilie behalten, verkaufen oder fair ausgezahlt werden möchtest – deine Situation bestimmt den Weg, nicht ein Schema.

Wir hören zu

Auch bei den Themen, die sich nicht in Zahlen fassen lassen. Eine Trennung ist mehr als eine Finanzierungsfrage – wir nehmen uns die Zeit, das zu verstehen.

Wir suchen nach Lösungen

Im besten Fall eine, bei der am Ende beide Seiten gewinnen – nicht nur eine.

Häufige Fragen

Haben beide Partner gemeinsam ein Darlehen aufgenommen, haften nach der Trennung zunächst weiterhin beide gegenüber der Bank – unabhängig davon, wer die Immobilie behält. Eine Schuldhaftentlassung bedeutet, dass die Bank den ausziehenden Partner offiziell aus dieser Haftung entlässt.

Dafür prüft die Bank die verbleibende Person komplett neu – als hätte sie sich eigenständig um das Darlehen beworben, mit nur noch einem statt zwei Einkommen. Ohne diese Zustimmung bleibt der ausgezogene Partner rechtlich mitverantwortlich für das gesamte Darlehen, auch wenn er die Immobilie längst nicht mehr bewohnt oder besitzt.

Merksatz: Wer auszieht, haftet trotzdem weiter mit – bis die Bank ausdrücklich zustimmt, ihn aus dem Vertrag zu entlassen.

Nein. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf – die Bank entscheidet nach eigenem Ermessen, unabhängig davon, wie solide die Haushaltsrechnung der verbleibenden Person nach der Trennung aussieht.

Manche Banken – nach unserer Erfahrung vor allem reine Direktbanken ohne persönlichen Berater vor Ort – lehnen eine Schuldhaftentlassung oftmals ab, unabhängig von Einzelfall und Bonität. Andere Banken prüfen den Einzelfall und stimmen zu, wenn Einkommen, Immobilienwert und Restschuld zusammenpassen. Das ist einer der Gründe, warum ein Bankenvergleich gerade bei Trennungen wichtig ist – nicht jede Bank behandelt die Situation gleich.

Merksatz: Ob eine Bank zustimmt, ist Verhandlungssache – nicht Gesetz.

Der ausziehende Partner bleibt Mitschuldner des Darlehens, auch wenn er notariell keinen Anteil an der Immobilie mehr hält. Das kann problematisch werden, wenn er selbst später etwas finanzieren möchte – die bestehende Mithaftung wird bei jeder eigenen Bonitätsprüfung als Verbindlichkeit mitgezählt.

In diesem Fall bleiben meist zwei Optionen: die Immobilie doch verkaufen und das Darlehen vollständig ablösen, oder bei einer anderen Bank eine komplette Umschuldung auf die verbleibende Person allein versuchen.

Eine dritte, zumindest teilweise Lösung ist eine notarielle Freistellungsvereinbarung, meist Teil der Scheidungsfolgenvereinbarung: Der verbleibende Partner verpflichtet sich darin, die Raten allein zu tragen und den anderen von Ansprüchen der Bank freizustellen. Wichtig zu wissen: Das gilt nur im Innenverhältnis zwischen den beiden Partnern. Gegenüber der Bank bleiben beide weiterhin gesamtschuldnerisch haftbar – verlangt die Bank die Zahlung, kann sie sich weiterhin an beide wenden. Der ausgezogene Partner hat dann zwar einen Erstattungsanspruch gegen den anderen, muss diesen aber selbst durchsetzen, wenn der andere nicht zahlt. Die genaue Ausgestaltung einer solchen Vereinbarung gehört in die Hände eines Notars oder Scheidungsanwalts.

Merksatz: Eine abgelehnte Schuldhaftentlassung ist kein Endpunkt – meist gibt es einen zweiten Weg, nur selten den bequemsten.

Nein. Wenn eine Person die Immobilie allein finanzieren kann und der andere fair ausgezahlt wird, ist kein Verkauf nötig. Gerade wenn Kinder im Haus leben, ist das oft der emotional wichtigste Weg – das vertraute Zuhause bleibt erhalten, während sich sonst vieles verändert.

Voraussetzung ist, dass die Bank der verbleibenden Person die Finanzierung allein zutraut und – falls nötig – einer Schuldhaftentlassung zustimmt. Reicht das Einkommen allein nicht aus, kann auch eine Umschuldung mit angepasster Tilgung oder längerer Laufzeit helfen, die Rate tragbar zu machen.

Merksatz: Verkauf ist eine Option, kein Automatismus – die Finanzierbarkeit entscheidet, nicht die Trennung selbst.

Meist über ein Verkehrswertgutachten eines unabhängigen Sachverständigen. Wichtig zu wissen: Dieser Marktwert ist nicht automatisch der Beleihungswert, den eine Bank später für eine neue Finanzierung ansetzt – beide Werte können deutlich auseinanderliegen.

Die Kosten liegen meist zwischen 1.000 und 2.500 €, je nach Immobilienwert und Umfang auch grob zwischen 0,5 und 1,5 % des Immobilienwerts. Ganz wichtig: Ein Gutachten, das nur eine Seite allein oder beide Partner gemeinsam privat beauftragen, ist vor Gericht in der Regel nicht bindend – kommt es zum Streit, kann ein gerichtlich bestellter Sachverständiger den Wert erneut und unabhängig ermitteln. Wollt ihr das von vornherein vermeiden, könnt ihr gemeinsam einen Schiedsgutachter beauftragen, dessen Ergebnis vertraglich als bindend vereinbart wird.

Merksatz: Ein privates Gutachten schafft Klarheit für eine einvernehmliche Lösung – vor Gericht zählt es allein meist nicht.

Wird die Immobilie während einer laufenden Zinsbindung verkauft oder umgeschuldet, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen – anders als bei einer regulären Anschlussfinanzierung nach Ablauf der Zinsbindung. Das sollte in die Entscheidung mit einkalkuliert werden, bevor eine Seite auszahlt oder verkauft wird.

Wir können diese Kosten zumindest grob berechnen und euch bei dem Weg begleiten – damit ihr die Entscheidung Verkauf, Auszahlung oder Umschuldung mit echten Zahlen statt Bauchgefühl trefft.

Merksatz: Eine laufende Zinsbindung macht eine Lösung nicht unmöglich – nur ist es wichtig, die Kosten vorher zu kennen.

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Die Bank braucht dafür keine rechtskräftige Scheidung, sondern prüft die aktuelle Situation – Einkommen, Eigentumsverhältnisse, Zustimmung beider bisheriger Darlehensnehmer.

Wer schneller Klarheit will, muss also nicht auf das Ende des Scheidungsverfahrens warten, das sich oft über Monate oder Jahre hinziehen kann. Voraussetzung ist meist, dass beide Seiten der neuen Regelung zustimmen.

Merksatz: Finanzielle Klarheit lässt sich oft schon vor der rechtskräftigen Scheidung schaffen.

Ein gemeinsamer Bausparvertrag muss ebenfalls aufgeteilt oder auf eine Person übertragen werden – wie das genau geht, regelt jede Bausparkasse etwas anders.

In der Praxis wird dieser Punkt oft übersehen, weil sich der Fokus fast ausschließlich auf die Immobilie selbst richtet. Gerade wenn der Bausparvertrag Teil der ursprünglichen Finanzierungsstrategie war, lohnt sich ein Blick darauf, bevor er in Vergessenheit gerät.

Merksatz: Nicht nur die Immobilie, auch begleitende Verträge wie Bausparen gehören mit auf den Prüfstand.

Dann braucht es eine Einigung, wer den anderen auszahlt – oder eine andere Lösung wie eine Realteilung bei ausreichend großem Grundstück, ein Verkauf mit hälftigem Erlös, oder in seltenen Fällen ein Miteigentumsmodell mit klaren Nutzungsregeln.

Ohne Einigung entscheidet am Ende das Familiengericht – an diesem Punkt verweisen wir an einen Anwalt, weil das reines Scheidungsrecht ist. Unsere Rolle davor: gemeinsam durchrechnen, welche der möglichen Lösungen für wen finanziell überhaupt tragbar ist.

Merksatz: Der Wunsch, beide wollen behalten, ist der Ausgangspunkt – die Finanzierbarkeit entscheidet, welche Lösung am Ende trägt.